Meldungen aus dem Landesverband Hessen
Meldungen aus dem Landesverband Hessen

Geboren in ein bedrohtes Leben

Der Landesverband erinnert an Kinder als Opfer der NS-Herrschaft

Grabstein für das Kind einer polnischen Zwangsarbeiterin auf der Kriegsgräberstätte Kloster Arnsburg. Götz Hartmann, Landesverband Hessen

Mit einem spezifischen Ausstellungsbeitrag erinnert der Volksbund in Hessen an Kinder von Zwangsarbeiterinnen und an die Mordopfer der NS-»Kinderfachabteilungen«. Der Beitrag auf drei Rollup-Tafeln ist ab dem 26. Oktober 2021 in der  Ausstellung »Hebammen in Hessen – Gestern und Heute« der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung zu sehen, die erstmals in Stadtallendorf gezeigt werden wird. Ein weiterer Termin ist im März 2022 mit dem Stadtarchiv Wiesbaden vereinbart.

Zuvor führt der Vortrag von Dr. Götz Hartmann »Geboren in ein bedrohtes Leben: Kinder außerhalb der NS-‚Volksgemeinschaft‘« in das Thema des Volksbund-Beitrags der Ausstellung ein, die in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern entstand. Der Online-Vortrag findet statt am 6. Oktober 2021 in der Zeit von 17:00–18:30 Uhr. Eine Anmeldung hierzu ist bis zum 4. Oktober 2021 unter carolin.rauscher@wiesbaden.de möglich.

Weitere Online-Vorträge finden am 15. September 2021 mit Prof. Dr. Marita Metz-Becker und am 24. November 2021 mit Dr. Wiebke Lisner statt. 

 

Im öffentlichen Bewusstsein wenig präsent

»Als die Landeszentrale für politische Bildung mit dem Vorschlag einer Beteiligung an der Hebammen-Ausstellung an uns herantrat, haben wir darin die Chance gesehen, an zwei Gruppen von Opfern der NS-Herrschaft zu erinnern, die im öffentlichen Bewusstsein bis heute nur wenig präsent sind: Kinder von Zwangsarbeiterinnen sowie die Opfer der NS-Kinder-‚Euthanasie‘«, erklärt Volksbund-Landesgeschäftsführerin Viola Krause. »Außerdem konnten wir dokumentieren, wie wechselnde Rechtslagen und Verwaltungsvorschriften den Umgang mit den Gräbern dieser Kinder nach 1945 bestimmt haben – eine Frage, die uns auch in unserem historischen Forschungsprojekt immer wieder begegnet.«

Mütterfürsorge und »Volksgemeinschaft«

Inhaltliche Verbindung zum Thema der Hebammen-Ausstellung ist die rassistische Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten. »Die Mütterfürsorge, die das NS-Regime dabei betrieb – womit auch eine Aufwertung des Hebammenberufs einherging –, war nur für Deutsche gedacht«, sagt Dr. Götz Hartmann. Der Historiker und wissenschaftliche Mitarbeiter beim hessischen Landesverband hat den Beitrag des Volksbunds erarbeitet. »Frauen, die nicht zur ‚Volksgemeinschaft‘ gezählt wurden, blieb sie vorenthalten. Vor allem Zwangsarbeiterinnen aus Osteuropa und ihre Kinder waren davon betroffen.«

Zwangsarbeiterinnen in der Kriegswirtschaft

1944 waren im Deutschen Reich mehr als 7,5 Millionen ausländische Arbeitskräfte gemeldet. Nur durch ihren (Zwangs-)Einsatz konnte das NS-Regime seine Wirtschaft im Zweiten Weltkrieg funktionsfähig halten. Allein aus Polen und der Sowjetunion wurden 4,5 Millionen »Fremdarbeiter« nach Deutschland verschleppt. Über die Hälfte von ihnen waren Frauen. Ihr Durchschnittsalter lag bei 20 Jahren.

»Ausländerkinder«

Bis 1942 wurden Zwangsarbeiterinnen, die in Deutschland schwanger geworden waren, in ihre Heimatländer abgeschoben. Von 1943 an sollten die Frauen ihre Kinder austragen und danach an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. War der Vater Deutscher, sollte das Kind in einem besonderen Heim als deutsches Kind erzogen werden. Für Kinder, deren Väter keine Deutschen waren, war vorgesehen, sie in »Ausländerkinder-Pflegestätten« an Unterernährung und mangelnder Pflege sterben zu lassen. Die Bestimmungen galten offiziell für alle Ausländerinnen, wurden jedoch fast nur auf Frauen aus Polen und der Sowjetunion angewandt.

Vor allem in Städten und Industriegebieten wurden »Ausländerkinder-Pflegestätten« eingerichtet. Auf dem Land dagegen konnten polnische und sowjetische Zwangsarbeiterinnen ihre Neugeborenen oft bei sich behalten. Schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen und eine mangelhafte medizinische Versorgung führten aber auch dort zu einer hohen Sterblichkeit unter ihren Kindern.

Ermordet in »Kinderfachabteilungen«

Aber nicht nur Ausländerinnen und ihre Kinder waren in der NS-»Volksgemeinschaft« unerwünscht. Gleiches galt für Kinder deutscher Frauen, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung den Normen der nationalsozialistischen »Rassenhygiene« nicht entsprachen. Zwischen 1939 und 1945 wurden über 5.000 von ihnen durch Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in »Kinderfachabteilungen« – so der Tarnbegriff für die Tötungsstätten – ermordet.

Kinder, die mit bestimmten genetischen Defekten und Geburtsfehlern zur Welt kamen, mussten seit 1939 von Hebammen und Ärzten den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Die Meldebögen wurden an den »Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden« weitergeleitet. Ärztliche Gutachter entschieden dann, ob die gemeldeten Kinder leben durften oder »behandelt« – gemeint ist: getötet – werden sollten.

Start im DIZ Stadtallendorf

Die Rollup-Ausstellung »Hebammen in Hessen – gestern und heute«, zu der auch eine ausführliche Broschüre erscheinen wird, wird – in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Stadtallendorf – am 25. Oktober 2021 um 18:00 Uhr in der Stadthalle Stadtallendorf eröffnet. Vom 7. März bis 1. Mai 2022 wird sie im Stadtarchiv Wiesbaden zu sehen sein. Die begleitende Online-Vortragsreihe »Geburtshilfe zwischen Ideal und Ideologie« beginnt am 15. September 2021 um 17 Uhr mit dem Vortrag von Prof. Dr. Marita Metz-Becker (Marburg) zum Thema »Hebammenalltag – Zur Geschichte eines besonderen Berufsbildes« (weitere Termine und Themen finden Sie hier).

Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und kann außer bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung auch über den Landesverband des Volksbunds und das Büro der Kommunalen Frauenbeauftragten in Wiesbaden angefragt werden.