Meldungen aus dem Landesverband Hessen
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Volkstrauertag 2020 in Idstein

Wiedereinbettung exhumierter Opfer der „Euthanasie“-Morde im Kalmenhof-Krankenhaus

Viola Krause

Auf der Suche nach vermuteten Grablagen rund um die Kriegsgräberstätte Idstein-Kalmenhof fanden im Laufe des Jahres umfangreiche Feststellungsgrabungen statt, mit denen der im Inland tätige Umbetter des Volksbundes, Joachim Kozlowski, beauftragt war. Fachlich begleitet wurde Joachim Kozlowski bei den Grabungen durch einen Mitarbeiter der hessenArchäologie und – bei der Exhumierung der sterblichen Überreste von drei Opfern – auch durch eine Expertin der Rechtsmedizin in Frankfurt am Main.

Die gemeinsam exhumierten Opfer der „Euthanasie“-Morde wurden inzwischen rechtsmedizinisch untersucht und die Dokumentation der Ergebnisse dem für die Kriegsgräberstätte zuständigen Landeswohlfahrtsverband Hessen vorgelegt. Bereits vor der Exhumierung hatte der Volksbund vorgeschlagen, dass die Wiedereinbettung spätestens zum Volkstrauertag stattfinden sollte. Dieses Vorhaben war aufgrund des erneuten Corona-Lockdown und der seit dem 2. November geltenden Richtlinien gefährdet. Gestern wurde gemeinsam entschieden, dass die sterblichen Überreste der geborgenen Opfer nicht länger als zwingend notwendig in der Frankfurter Rechtsmedizin verbleiben sollen. Daher halten der Landeswohlfahrtsverband und der Volksbund an der geplanten Zeremonie anlässlich des Volkstrauertages fest, auch wenn die Zahl der Teilnehmenden leider nochmals weiter beschränkt werden muss.

Die Wiedereinbettung soll auch deswegen an diesem besonderen Tag stattfinden, weil im Rahmen einer Gedenkstunde zum Volkstrauertag eher selten explizit an diejenigen Kinder, Frauen und Männer erinnert wird, die Opfer der systematischen Krankenmorde im nationalsozialistischen Deutschland wurden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht bewusst, dass die Gräber der „Euthanasie“-Opfer, die sich auf zahlreichen deutschen Kriegsgräberstätten finden, ebenso unter dem besonderen Schutz des Gräbergesetzes der Bundesrepublik Deutschland stehen wie etwa die Gräber von Soldaten, Luftkriegstoten oder Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern. Alle diese Gräber sollen insbesondere junge Menschen für die Folgen von Gewaltherrschaft und Krieg sensibilisieren und sie zur kritischen Auseinandersetzung mit deren Ursachen anregen. Deshalb ist der bevorstehende Volkstrauertag ein wichtiger Anlass, auch und besonders an die Opfer der NS-„Euthanasie“ zu erinnern.

„Wir gedenken derer, … deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde“, heißt es im dritten Absatz des offiziellen Totengedenkens zum Volkstrauertag. An drei der rund 700 Menschen, die in der Zeit zwischen 1941 und 1945 im Idsteiner Kalmenhof-Krankenhaus ermordet wurden, soll am 15. November ganz konkret erinnert werden. In dieses Gedenken sind alle Opfer der „Euthanasie“-Morde einbezogen. Die aus der bestehenden Kriegsgräberstätte aus einer einzigen Grablage heraus geborgenen sterblichen Überreste von drei Kindern wollen wir an diesem Tag um 16 Uhr an gleicher Stelle zur letzten Ruhe betten.

Ihre Namen können wir nicht verlesen. Wie die drei Toten hießen und woher sie kamen, bleibt leider auch nach der rechtsmedizinischen Untersuchung unbekannt, da eine Identifizierung noch nicht möglich war. Wir können uns ihrer aber als Menschen erinnern, deren Leben in der Ideologie der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ für „lebensunwert“ erklärt wurde, um sie dann - ebenso wie andere Kinder, Frauen und Männer - in Idstein oder Hadamar systematisch zu ermorden. Diese drei Kinder sind bis heute „Leerstellen“ in ihren Familien. Für diese Opfer gab es oft keinen Ort der Trauer, da die Angehörigen nicht sicher sein konnten, ob und wo genau die sterblichen Überreste der Ermordeten bestattet wurden. Manche ahnen es, viele Familien wissen nicht, dass eines dieser unzähligen Schicksale sie möglicherweise ganz unmittelbar betrifft.