Die Erinnerung an historische Ereignisse wandelt sich, insbesondere mit zunehmendem zeitlichem Abstand. Was für Zeitzeugen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges und deren Kinder noch eine Verpflichtung war und ist, nehmen die meisten Bürgerinnen und Bürger heute nur noch als Meldung am Rande ihres Alltags wahr.
Gleichzeitig gibt es junge Menschen, die sich in freiwilligen Projekten oder im Schulunterricht mit den Schicksalen derjenigen Menschen beschäftigen, die auf hessischen Kriegsgräberstätten bestattet sind. Verfolgt die Gruppe das Ziel, diesen spezifischen Erinnerungsort im Rahmen einer Gedenkveranstaltung als "ihren" schulischen oder außerschulischen Lernort vorzustellen, wird aus der gemeinsamen gedanklichen Auseinandersetzung ein individueller oder gemeinschaftlicher Redebeitrag. Erreicht dieser Redebeitrag die übrigen Teilnehmenden der Veranstaltung, ist das nicht nur für die jugendlichen Akteure ein Gewinn, sondern ebenso für die Gäste, die übrigen Mitwirkenden, die Impulsgeber und alle organisatorisch Verantwortlichen.
Dass dies am 27. März 2023 bei der Präsentation der neuen Forschungsergebnisse des Landesverbandes in Schlüchtern gelungen ist, hatte mit den angefragten Kooperationspartnern und Akteuren zu tun, aber auch mit den individuell vorbereiteten Programmbeiträgen, die der gemeinsamen Zielsetzung folgten, konkrete Kriegstote in den Mittelpunkt der jeweils eigenen Betrachtung zu stellen.
Der Landesverband selbst hatte sich früh auf den Tag fokussiert, an dem im März 1945 der Todesmarsch der KZ-Häftlinge aus den Frankfurter Adlerwerken kommend Schlüchtern passierte. 20 Tote dieses nationalsozialistischen Endphaseverbrechens sind entweder als „unbekannter polnischer Kriegstoter“, als „unbekannter Kriegstoter“ oder als „unbekannter deutscher Soldat“ auf der Kriegsgräberstätte bestattet. Wann und unter welchen Umständen sowie gesetzlichen Vorgaben dies ab 1961 geschah, wird nun auf der neuen Informationstafel erklärt.