Der Landesvertretertag
Der Landesvertretertag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er besteht aus
1. den stimmberechtigten Mitgliedern des Landesvorstandes und
2. den Delegierten der Kreisverbände. Sie sind die Vertretung der im Landesverbandsbereich ansässigen Mitglieder.
Die Anzahl der Delegierten der Kreisverbände wird durch die Anzahl der im Kreis lebenden Mitglieder bestimmt. Die Delegierten werden durch die Vorsitzenden der Kreisverbände vorgeschlagen und für eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Delegierten werden nach einer vom Landesvertretertag zu beschließenden Wahlordnung gewählt. Die letzte Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten fand im Vorfeld des Vertretertages am 30. Januar 2026 statt.
Der Landesverband Hessen ist in 26 Kreisverbände untergliedert und zählt derzeit 5.151 Mitglieder (Stand: 31. Dezember 2024). Die Mitglieder werden durch 26 Delegierte und Ersatzdelegierte vertreten.
Aufgaben des Landesvertretertages
Die wichtigste Aufgabe des Landesvertretertages ist die Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der weiteren Mitglieder des Landesvorstandes. Der Vertretertag besitzt die Befugnis, die Geschäftsordnung des Landesverbandes zu beschließen, zu ergänzen oder abzuändern. Er nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entlastet diesen im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Der Landesvertretertag legt außerdem die Richtlinien für die Arbeit im Landesverband fest.
Eine vollständige Auflistung der Aufgaben des Landesvertretertages finden Sie in § 7 der Geschäftsordnung des Landesverbandes Hessen:
Bericht zum Landesvertretertag 2026
Der nächste Landesvertretertag findet spätestens im Jahr 2030 statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit in unserer Terminübersicht.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Landesvertretertag haben. Wir freuen uns über den Kontakt mit Ihnen.

- Sandweg 7
- 60316 Frankfurt/Main
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(Stand: 03.08.2023, WB)